Querschnitts-ZIELE
Sowohl der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als auch die Verordnung sowie die ESF-Verordnung enthalten
deutliche Bezüge zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Darüber hinaus gehört das Gebot der Nichtdiskriminierung zu
den Grundwerten der Europäischen Union (siehe u.a. Art. 21, Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) und Art.10
des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Bei der Festlegung und Durchführung
ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zielt die Union darauf ab, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse,
der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Ausrichtung zu bekämpfen. Dem tragen wir durch folgende Aspekte bei der Projektdurchführung Rechnung:
Barriere-FREI
Das Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung hat in der laufenden Förderperiode sowohl für den ESF
als auch für den EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) einen hohen Stellenwert. Jede geplante Veranstaltung
für die Teilnehmenden soll einen chancengleichen Zugang aufweisen, da Maßnahmen zur Vereinbarkeit mit Familientätigkeiten (wie
bspw. Kinderbetreuung/ Pflege/ Teilzeitangebote) in das Projekt integriert werden. Somit soll benachteiligten Personen in gleicher Art
und Weise der Projektzugang ermöglicht werden. Wir achten bei der Organisation von Veranstaltungen auf die Nutzung von barrierefrei
gestalteten Räumlichkeiten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.
Querschnitts-ZIELE
Sowohl der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als auch die Verordnung sowie die ESF-Verordnung enthalten deutliche
Bezüge zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Darüber hinaus gehört das Gebot der Nichtdiskriminierung zu den Grundwerten der
Europäischen Union (siehe u.a. Art. 21, Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) und Art.10 des Vertrags über die Arbeitsweise
der EU (AEUV). Bei der Festlegung und Durchführung
ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zielt die Union darauf ab, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der
ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu
bekämpfen. Dem tragen wir durch folgende Aspekte bei der Projektdurchführung Rechnung:
Barriere-FREI
Das Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung hat in der laufenden Förderperiode sowohl für den ESF als auch für
den EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) einen hohen Stellenwert. Jede geplante Veranstaltung für die Teilnehmenden soll
einen chancengleichen Zugang aufweisen, da Maßnahmen zur Vereinbarkeit mit Familientätigkeiten (wie bspw. Kinderbetreuung/ Pflege/
Teilzeitangebote) in das Projekt integriert werden. Somit soll benachteiligten Personen in gleicher Art und Weise der Projektzugang ermöglicht
werden. Wir achten bei der Organisation von Veranstaltungen auf die Nutzung von barrierefrei gestalteten Räumlichkeiten, die mit öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichbar sind.