Querschnitts-ZIELE

Sowohl der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als auch die Verordnung sowie die ESF-Verordnung enthalten deutliche Bezüge zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Darüber hinaus gehört das Gebot der Nichtdiskriminierung zu den Grundwerten der Europäischen Union (siehe u.a. Art. 21, Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) und Art.10 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zielt die Union darauf ab, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen. Dem tragen wir durch folgende Aspekte bei der Projektdurchführung Rechnung:

Barriere-FREI

Das Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung hat in der laufenden Förderperiode sowohl für den ESF als auch für den EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) einen hohen Stellenwert. Jede geplante Veranstaltung für die Teilnehmenden soll einen chancengleichen Zugang aufweisen, da Maßnahmen zur Vereinbarkeit mit Familientätigkeiten (wie bspw. Kinderbetreuung/ Pflege/ Teilzeitangebote) in das Projekt integriert werden. Somit soll benachteiligten Personen in gleicher Art und Weise der Projektzugang ermöglicht werden. Wir achten bei der Organisation von Veranstaltungen auf die Nutzung von barrierefrei gestalteten Räumlichkeiten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.

TransDigital

Querschnitts-ZIELE

Sowohl der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als auch die Verordnung sowie die ESF-Verordnung enthalten deutliche Bezüge zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Darüber hinaus gehört das Gebot der Nichtdiskriminierung zu den Grundwerten der Europäischen Union (siehe u.a. Art. 21, Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) und Art.10 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zielt die Union darauf ab, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen. Dem tragen wir durch folgende Aspekte bei der Projektdurchführung Rechnung:

Barriere-FREI

Das Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung hat in der laufenden Förderperiode sowohl für den ESF als auch für den EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) einen hohen Stellenwert. Jede geplante Veranstaltung für die Teilnehmenden soll einen chancengleichen Zugang aufweisen, da Maßnahmen zur Vereinbarkeit mit Familientätigkeiten (wie bspw. Kinderbetreuung/ Pflege/ Teilzeitangebote) in das Projekt integriert werden. Somit soll benachteiligten Personen in gleicher Art und Weise der Projektzugang ermöglicht werden. Wir achten bei der Organisation von Veranstaltungen auf die Nutzung von barrierefrei gestalteten Räumlichkeiten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.